Zwangsversteigerungen im Landkreis Traunstein
Im Landkreis Traunstein sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Traunstein
- Einfamilienhaus16. Oktober 2026Einfamilienhaus in Kirchanschöring83417 KirchanschöringAmtsgericht Traunstein724.000 €
- Ferienwohnanlage6. November 2026Ferienwohnanlage in Reit im Winkl83242 Reit im WinklAmtsgericht Traunstein2.365.000 €
- Wohn- und Geschäftshaus20. November 2026Wohn- und Geschäftshaus in Trostberg83308 TrostbergAmtsgericht Traunstein573.000 €
- 1/2 Anteil an Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage20. November 20261/2 Anteil an Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage in Altenmarkt a.d. Alz83352 Altenmarkt a.d. AlzAmtsgericht Traunstein339.000 €
- Hofstelle mit landwirtschaftlichen Flächen27. November 2026Hofstelle mit landwirtschaftlichen Flächen in Staudach-Egerndach83224 Staudach-EgerndachAmtsgericht Traunstein1.772.460 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Traunstein
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Traunstein?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Traunstein 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Traunstein?
Der nächste Termin ist am 16. Oktober 2026 um 10:30: Einfamilienhaus in Kirchanschöring, Amtsgericht Traunstein.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Traunstein zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Traunstein. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Traunstein?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 724.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.